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AGB

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für COWORKING von SHUB Mannheim, Boveristr. 40-42, 68309 Mannheim

 

Stand: 30. Dezember 2019

 

1. Vertragspartner

Vertragspartner für den S-HUB Mannheim ist Carsten Huber Kulturmanagement als Vermieter und dem Mieter des Coworking Space. Der Vermieter vermietet an den Mieter im SHUB Mannheim – Boveristr. 40-42, 68309 Mannheim einen Arbeitsplatz auf monatlicher Basis.

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von S-HUB Mannheim, die diese gegenüber ihren Vertragspartnern im Rahmen der Coworking-Leistungen erbringt. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform, ebenso wie die Aufhebung des Erfordernisses der Textform selbst.

 

2. Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen des Vermieters ist die Bereitstellung von Coworking-Arbeitsplätzen am Standort Boveristr. 40-42, 68309 Mannheim, einschließlich eines Internetzugangs (W-Lan) zur Nutzung im Büro üblichen Umfang (nicht für Hostingsleistungen, Gaming, VOD o.ä.), im Rahmen einer abgeschlossenen Coworking-Mitgliedschaft.

Grundvoraussetzung für die Nutzung der aufgelisteten Leistungen ist der Abschluss einer Mitgliedschaft. Folgende Tarife werden derzeit angeboten:

 

  • Academic Membership
    Berechtigt den Mieter zur Nutzung der Coworking Fläche - mit Ausnahme eines festen Arbeitsplatzes - innerhalb der Öffnungszeiten. Berechtigt den Teilnehmer an der kostenfreien Teilnahme an den Community Events. Ermöglicht dem Mieter die vergünstigte Nutzung des Meetingraums sowie Sparring & Speedbacks durch den Vermieter. Die Voraussetzung für die Academic Membership ist ein gültiger Studierendenausweis oder der Nachweis über eine laufende Promotion. 

     

  • SOLO Membership
    Berechtigt den Mieter zur Nutzung der Coworking Fläche innerhalb der Öffnungszeiten inkl. einem fest zugewiesenen Desk. Berechtigt den Teilnehmer zur kostenfreien Teilnahme zu den Community Events. Ermöglicht dem Mieter die kostenfreie Nutzung des Meetingraums für 2 Stunden pro Woche sowie die vergünstigte Nutzung des Meetingraums über die Freikontingente hinaus. Ermöglicht dem Mieter die Anmeldung der Postanschrift in der Boveristr. 

     

  • Team Membership
    Berechtigt bis zu vier Teammitglieder zur Nutzung der Coworking Fläche innerhalb der Öffnungszeiten inkl. einem fest zugewiesenen Desk. Berechtigt die Mieter zur kostenfreien Teilnahme zu den Community Events. Ermöglicht den Mietern die kostenfreie Nutzung des Meetingraums für 4 Stunden pro Woche sowie die vergünstigte Nutzung des Meetingsraums über die Freikontingente hinaus. Ermöglicht dem Mieter die Anmeldung der Postanschrift in der Boveristr. 

3. Nutzung des Meetingraums

Innerhalb des Coworking Spaces befindet sich ein abgetrennter Meetingraum. Je nach Mitgliedschaftspaket steht der Meetingraum dem Mieter 2-4 Stunden pro Woche kostenfrei zur Verfügung. Sollte man den Meetingraum darüber hinaus nutzen wollen, kostet die Nutzung des Raums 20€ pro Stunde. Mieter erhalten einen Rabatt von 50%. Die Mieter verpflichten sich die Reservierung des Meetingraums in den zur Verfügung gestellten digitalen Buchungskalender einzutragen. Dies betrifft auch die kostenfreie Nutzung des Meetingraums. Die Beantragung des Meetingsraum muss durch den Vermieter bestätigt werden. Die kostenpflichtige Abrechnung der gebuchten Räume erfolgt im Rahmen der monatlichen Abrechnung.  

 

4. Besonderheiten des Mietobjekts

Die Mieträume verfügen über ein digitales Schließsystem, weshalb ein autonomer Zugang per Smartphone nötig ist. Zur Nutzung des Schließsystems ist ein aktuelles Smartphone (IOS/Android) notwendig. Der Zugang ohne Smartphone ist nicht möglich. Der Vermieter kann über ein digitales Schließsystem den Status der Räume einsehen. In Ausnahmefällen ist eine Fernöffnung der Tür möglich. Hierfür ist der Vermieter telefonisch zu kontaktieren. Aufgrund der Nutzung des Gebäudes als Proberaumkomplex und weil auch Musik- und Kulturveranstaltungen geplant sind, kann es trotz der modernen Schalldämmung und Akustikoptimierung gelegentlich zu Musikemissionen kommen.

 

5. Die Laufzeit der Mitgliedschaft

Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit, ist aber monatlich kündbar.  Die Kündigung muss mit einer Frist von 25 Tagen, spätestens jedoch bis zum 5. eines Kalendermonats ausgesprochen werden. Die Kündigung kann formlos, aber schriftlich per E-Mail oder postalisch an den Vermieter erfolgen. Der Mieter kann seine aktive Mitgliedschaft auf ein anderes Mitgliedschaftspaket wechseln. Für den Wechsel der Mitgliedschaft kann der Mieter den Vermieter einfach formlos aber schriftlich per E-Mail kontaktieren. Der Wechsel wird durch den Vermieter geprüft und freigegeben. 

 

6. Die Beantragung der Nutzung

Die Beantragung der Mitgliedschaft erfolgt digital über www.member.shub-mannheim.de. Nach Eingang der Registrierung wird diese durch den Vermieter geprüft und freigegeben. Sollte der Mieter einen kostenlosen Probetrag vereinbaren wollen, kann er über hallo@shub-mannheim.de Kontakt zum Vermieter aufnehmen. Der Abschluss des Mietvertrags erfolgt über die Onlineplattform www.member.shub-mannheim.de. Mit der Freigabe des Vermieters erhält der Mieter Zugang zu den o.g. Räumlichkeiten. Der Mieter verpflichtet sich bei der Registrierung eine Zahlungsart anzugeben. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen Antrag auf Mitgliedschaft  freizugeben. Eine Eingangsbestätigung des Antrags stellt keine Annahme dar.

 

7. Die Zahlungsvereinbarung

Die Tarifpreise sind ersichtlich aus der Preisstaffelung der Internetseite www.shub-mannheim.de. Wir behalten uns vor, die Preise der Mitgliedschaften anzupassen. Für bestehende Mitgliedschaften gilt der während der Bestellung geltende Preis auf www.shub-mannheim.de mit einer Tarifbindung von 6 Monaten. Sonderrabatte und Konditionen sind hiervon ausgenommen. Sollte eine Tarifanpassung stattfinden, wird der Mieter darüber vorher in Kenntnis gesetzt. Ein Anspruch auf Preisnachlass ist ausgeschlossen. Die genannten Preise sind Euro-Preise (einschl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer).

 

Der Mieter ermächtigt den Vermieter zur Einziehung des vereinbarten Entgelts per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte. Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die dem Vermieter infolge der Nichteinlösung der Lastschrift oder aufgrund eines unbegründeten Widerspruchs entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Die Zahlung ist unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig. Soweit die Zahlung monatlich zu leisten ist, ist diese jeweils vorschüssig fällig; eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Ansprüchen zulässig. Entscheidend dabei ist die Wertstellung der Zahlung. Kommt der Mieter in Zahlungsverzug, hat er dem Vermieter Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich normierten Zinssatzes zu zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus. Im Falle von ausnahmsweise befristeten Verträgen ist die Zahlung (wie unter § 6 Abs. 4) in Gänze vor Beginn des Vertrages zu leisten. Der Vermieter behält sich vor für überlassene Sachen wie Sachgegenstände/Schlüssel/Zugangskarten oder Schließfächer eine nicht verzinste Kaution zu erheben.

 

8. Öffnungszeiten

Der Mieter hat von Montag bis Sonntag von 00:00-24:00 Uhr Zugang zum Coworking Space. Der Vermieter behält sich vor, an gesetzlichen Feiertagen sowie an ausgewählten Tagen bei Veranstaltungen mit einer Vorlauffrist von 7 Tagen die Coworkingräume zu schließen. Die Mieter haben aus der Schließung an ausgewählten Tagen keinen Anspruch auf Schadensersatz. 

Der Vermieter darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach angemessener Fristsetzung, in Absprache mit den Mietern, vornehmen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner Zustimmung des Mieters und keiner Fristsetzung. Der Mieter ist verpflichtet, seinen Arbeitsplatz für diesen Fall stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls unverzüglich zu räumen. Sämtliche aus Versäumnissen resultierende Kosten gehen zu seinen Lasten (Ersatzkosten, Verzögerungsschaden). Aufgrund von zweckmäßigen Arbeiten darf der Mieters das Nutzungsentgelt nicht mindern.

 

9. Ausstattung

Der Coworking Space ist mit Schreibtischen, Couches, Sitzgelegenheiten, einer kleinen Küche, Bürostühlen und Steckdosen grundausgestattet. Arbeitsgeräte wie externe Monitore, Laptops sowie Schreibmaterial etc. stehen nicht zur Verfügung. 

 

10. Standort

Der Coworking Space befindet sich in der Boveristr. 40-42, 68309 Mannheim. Parkplätze sind vorhanden. Ein Anspruch auf einen Parkplatz besteht nicht. 

 

11. Kündigung der Mitgliedschaft

Die vertragliche Kündigungsfrist beträgt 25 Tage zum Monatsende. Der Antrag auf Kündigung muss damit bis spätestens zum 5. eines Kalendermonats per E-Mail an hallo@shub-mannheim.de oder postalisch eingegangen sein, damit die Kündigung bereits für den Folgemonat wirksam wird. Alternativ wird die Kündigungswirksamkeit automatisch auf den Folgemonat erweitert.

Beide Parteien können das Vertragsverhältnis zur vertraglich vorgesehenen Frist ohne Angabe von Gründen kündigen. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten und für alle Fälle unberührt. Eine Kündigung erfolgt in Textform. 

 

12. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter behält sich vor, die Mitgliedschaft des Mieters aus wichtigem Grund zu kündigen. Dies können z.B. bestehende Sicherheitsrisiken oder Schäden sowie Probleme und Auseinandersetzungen mit den anderen Mietern sein. Der Mieter erhält in diesem Fall seine Mitgliedschaftsgebühr anteilig für den betreffenden Monat zurückerstattet. Für weitere daraus entstehende Schäden ist der Vermieter nicht haftbar zu machen.

 

13. Untersagung der Nutzung

Bei Nichteinhaltung der Hausordnung bzw. groben Verstößen seitens des Mieters, wie z.B. Zahlungsrückstand, vertragswidriger Gebrauch, Sachbeschädigung und Diebstahl, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die Nutzung des Raumes sofort zu untersagen und ggf. eine strafrechtliche Verfolgung einzuleiten.

 

14. Sicherheitsleistung (Kaution)

Eine Kaution in Höhe des Mietpreises ist nicht zu zahlen. 

 

15. Benutzung der Mieträume

Der Mieter darf die Räume nur für Büro ähnliche Tätigkeiten nutzen. 

Externe Besucher darf der Mieter nur in dem dafür zur Verfügung stehenden Meetingraum empfangen. Der Meetingraum ist im Vorfeld über den Onlinekalender zu buchen und die Personenanzahl ist bei der Buchung im Kommentarfeld anzugeben. Der Mieter haftet für seine Gäste und hat Sorge zu tragen, dass der Coworking Betrieb durch seine Gäste nicht beeinträchtigt wird. Eine Untervermietung ist nicht gestattet.

 

16. Übergabe der Mieträume

Der Mieter erhält über eine App Zugang zu den Mieträumen und erklärt sich durch die Annahme der AGB´s haftbar für die Gegenstände innerhalb des Raumes im Zeitraum seiner Buchung. Alle Türen müssen nach Benutzung verschlossen bzw. abgeschlossen werden.

Der Mieter verlässt die Räume so wie vorgefunden: aufräumen, Fenster – so vorhanden – schließen, leere Flaschen in die Getränkekästen stellen, Müll entsorgen, Belüftung sowie Licht ausstellen.

 

17. Hausordnung

In den Räumen gilt absolutes Rauchverbot! Ungewöhnliche Vorkommnisse sollten dem Vermieter unverzüglich mitgeteilt werden. Dies können z.B. sein Fenster/Türen/Heizkörper defekt, Internet & Stromausfall, verdächtige Person hält sich im Gebäude auf etc.

Der Mieter hält sich an das im Coworking Space ausgestellte Manifest. Der Mieter verpflichtet sich, ordnungsbehördliche und sonstige Auflagen einzuhalten und den Vermieter von eventuellen Ansprüchen Dritter freizustellen und erklärt sich mit den vorliegenden AGB´s einverstanden.

 

18. Umgang mit Material und Equipment

Der Mieter verpflichtet sich zu einer materialschonenden und vorsichtigen Umgangsweise mit dem zur Verfügung gestellten Material und Equipment. Der Mieter hat das Equipment sorgsam zu behandeln, regelmäßig die Anzeigen zu prüfen sowie das Equipment ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Das Rauchen in der Umgebung des Equipments ist verboten. Die Mitnahme von Tieren ist mit dem Vermieter abzuklären. Der Mieter ist dazu verpflichtet, alle elektronischen Geräten vor dem Verlassen den Coworking Spaces auszuschalten. 

 

19. Verbotene Nutzung

Dem Mieter ist es strengstens untersagt, eigenmächtig Treffen und Veranstaltungen im Coworking Space mit externen Personen ohne Genehmigung des Vermieters abzuhalten (s. Punkt 15). Die Ausübung handwerklicher Dienstleistungen sowie die Nutzung von Gegenständen, die der Gefahrenordnung unterliegen, sind ausgeschlossen.

 

20. Anweisungen

Der Mieter verpflichtet sich, den Anweisungen des Vermieters Folge zu leisten, sofern damit keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Der Mieter erklärt sich einverstanden, dass ein achtvoller Umgang mit den anderen Mietern ein essentieller Bestandteil zur Nutzung des Coworkingspaces ist. Der Vermieter behält sich vor, bei Zuwiderhandlungen des Mieters Vermahnungen auszusprechen.

 

21. Haftung

Durch Eigenverschulden hervorgerufene Schäden (z.B. Verschütten von Kaffee, Bier, o.Ä., Schäden im Boden etc.) haftet der Mieter. Ebenso haftet der Mieter für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung verursacht werden. Der Mieter haftet nicht für Verschleißschäden (z.B. Abnutzung von Sitzgelegenheiten und Tischen).

Für Gegenstände, die in den Coworkingspace mitgenommen werden oder für sonstige unmittelbare Schäden und Kosten inklusive Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, Datenverlust, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die sich daraus ergeben, dass der Coworkingspace an ausgewählten Tagen nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Der Vermieter haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände. Für schadhafte Verwendung des Internetzugangs haftet der Mieter. Der Mieter haftet nach den allgemeinen Haftungsregeln, sofern er das Material und Equipment des Vermieters beschädigt, entwendet oder während seiner Nutzung Gegenstände abhandenkommen oder er seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag verletzt. Insbesondere hat der Mieter das Equipment in dem Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten, wie z.B. Sachverständigenkosten, Mietausfallkosten und zusätzliche Verwaltungskosten. Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber in voller Höhe für Schäden, die sich aus der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Nichtbeachtung der AGBs und der gesetzlichen Vorschriften ergeben. Der Mieter haftet ebenso für das Handeln der von ihm benannten Berechtigten und übernimmt sämtliche aus ihrer Nutzung entstehende Kosten als eigene Schuld.

 

22. Versicherungen

Der Mieter verpflichtet sich, vor der Nutzung des Coworking Spaces, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

23. Unfälle und Schäden

Der Mieter ist verpflichtet, Schäden am Equipment, insbesondere Schäden, die bei der Weiternutzung des Equipments zusätzliche Schäden am Equipment hervorrufen könnten, unverzüglich dem Vermieter zu melden. Der Mieter haftet für Schäden, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Bestimmungen ergeben.

 

24. Elektronische Kommunikation

Der Mieter stimmt zu, dass die vertragsbezogene Kommunikation in elektronischer Form erfolgen kann.

 

25. Alternative Streitbelegung

Der Vermieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

26. Vertragssprache

Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

 

27. Schlussbestimmungen

Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bedingungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommen. Von diesem Vertrag abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

28. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall gilt jeweils das als vereinbart, was den beabsichtigten wirtschaftlichen der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am ehesten erreicht und dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Falls dieser Vertrag Lücken aufweist, gilt diejenigen Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vernünftigerweise vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.  

 

29. Datenschutz

Die Daten des Kunden werden für interne Zwecke elektronisch verarbeitet. Die mit der Mitgliedschaft einhergehenden Daten werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen gespeichert. Zur Bestellabwicklung der Buchung werden Name, Anschrift, Telekommunikationsdaten, E-Mail-Adresse sowie Daten im Rahmen des SEPA-Lastschriftmandats des Kunden benötigt. Die personenbezogenen Daten werden von uns ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung genutzt. Der Kunde kann jederzeit Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten erhalten. Wir behandeln diese Informationen vertraulich und geben diese nicht an Dritte weiter, ausgenommen an Partnerfirmen, welche die Daten zur Abwicklung der Nutzung benötigen. Der Mieter erklärt sich einverstanden, dass die Zugänge zu den Räumen Kameraüberwacht sind. Ergänzend wird auf die Datenschutzrichtlinien verwiesen.

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